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Erhöhtes Kostenrisiko durch Viertelstundenbilanzierung mit Smart Metern

⌀ Kosten für nicht-systemdienliche Fahrplanabweichungen (2024)

11,5 ct/kWh

Maximal bezahlter Preis für Fahrplanabweichungen (2024)

15,0 /kWh

Der regelzonenübergreifende einheitliche Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP) spiegelt die Systemkosten oder -erlöse durch den Abruf von Regelarbeit wider. Durch ihn werden die Kosten der Regelreserven auf die Verursacher der Reserveabrufe verteilt. Bei einer Abweichung des Bilanzkreissaldos, die zu Regelreserveabrufen führt, können für den Bilanzkreisverantwortlichen hohe Kosten entstehen.
Entwicklung des reBAP
Flex Calculator
1000 kWh
Wert der vermiedenen Ausgleichsenergie:
 € 

Der viertelstundenscharfe reBAP kann positiv oder negativ sein, je nachdem, ob die Übertragungsnetzbetreiber durch die Regelarbeitsabrufe Kosten oder Einnahmen generiert haben. Ob ein Bilanzkreisverantwortlicher Kosten zahlen muss oder eine Gutschrift erhält, hängt davon ab, ob seine Abweichung den Regelarbeitsbedarf erhöht (systemschädlich) oder verringert (systemdienlich) hat. Daher können auch bei negativem reBAP Kosten für den Bilanzkreisverantwortlichen entstehen. Die hohen maximalen und minimalen Werte des reBAP machen deutlich, dass Abweichungen des Bilanzkreises ein sehr hohes Kostenrisiko bergen.

Durch die Abkehr von Standardlastprofilen und die Viertelstundenbilanzierung mit Smart Metern (intelligente Messysteme) spielt die Prognosegüte im Rahmen der Spotbeschaffung eine immer zentralere Rolle. Erschwert wird dies durch vermehrt dezentrale Optimierung bei Flexumern mit steuerbaren Anlagen. Dabei können diese, energiewirtschaftlich smart integriert, für einen ausgeglichenen Bilanzkreis sorgen und Ausgleichsenergiekosten stark reduzieren.

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